Die rechtlichen Rahmenbedingungen für unsere Zusammenarbeit.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen azure-orchard, Industriestraße 47, 21079 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Leistungen im Bereich Set-Design und Kulissenbau für Fernsehproduktionen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
(1) Die auf der Website angegebenen Preise sind Richtwerte und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Der endgültige Preis wird im individuellen Angebot festgelegt und ist nach Auftragsbestätigung verbindlich.
(3) Zahlungen sind wie folgt fällig:
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, im Namen des Auftraggebers Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen.
(3) Verzögerungen, die durch mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(1) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Bei Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, verlängern sich die Fristen entsprechend.
(3) Der Auftraggeber kann erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
(1) Die Abnahme der Leistungen erfolgt am Ort der Montage oder bei Lieferung.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung abzunehmen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.
(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Entwürfe, Zeichnungen und Konzepte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Zweck.
(3) Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: September 2026